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Lektion 2, Thema 8
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Lösung von Schuldenkrisen (1): Welche Möglichkeiten gibt es?

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Wenn es um Privat- oder Unternehmensschulden geht, gibt es in vielen Ländern Vorschriften  für den Fall, dass eine Person oder ein Unternehmen eine Hypothek oder einen Kredit nicht  mehr bedienen kann (auch wenn diese Vorschriften in einigen Fällen äußerst mangelhaft  sind). Sie reichen von Umschuldungsverfahren über Privatinsolvenz bis hin zu  Zwangsverwaltung, Konkurs oder Insolvenz. In vielen Fällen ist auch gesetzlich festgelegt,  welche Gläubiger zuerst befriedigt werden und welche Verpflichtungen die Gläubiger haben,  Abschreibungen auf die ihnen geschuldeten Beträge zu akzeptieren.  

Diese Systeme haben viele Schwachstellen. Aber im Allgemeinen gibt es zumindest  vorgeschriebene Abläufe, an die sich alle Gläubiger (und Schuldner) halten müssen. Für die  Staatsverschuldung gibt es jedoch kein solches Regelwerk.  

Stattdessen werden Staatsschuldenkrisen eher ad hoc als systematisch gehandhabt und  folgen Normen und Praktiken, die sich in früheren Staatsschuldenkrisen entwickelt haben.  Der Ad-hoc-Ansatz sollte uns jedoch nicht zu der Annahme verleiten, dass Schuldenkrisen  und Umschuldungen selten vorkommen. Seit 1950 gab es über 600 Umschuldungen von  Staatsschulden, an denen 95 Schuldnerländer beteiligt waren.

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